Schutzstatus S
Der Bundesrat hat am 12. März den „Schutzstatus S“ in Kraft gesetzt. Damit erhalten ukrainische Flüchtlinge ein vorläufiges Bleiberecht für ein Jahr und der Bund übernimmt die Refinanzierung über die Globalpauschale. Die Frage nach der Krankenversicherung ist mit dem Schutzstatus geklärt. Auch eine Arbeitsbewilligung wird mit dem Schutzstatus ausgestellt. Ukrainische Staatsangehörige, die in der Schweiz diesen Schutzstatus beantragen wollen, auch Personen, die mit privater Initiative in den letzten Tagen eingereist sind, wenden sich bitte für die Registrierung ans Staatssekretariat für Migration SEM bzw. beim SEM in 9450 Altstätten, Schöntalstrasse 2. Die Detailinformationen zum Schutzstatus finden Sie auf der Homepage des Bundes oder im Faktenblatt „Schutzstatus S“.